Führerscheinklasse
Bus
D
Ausbildung
Mindestalter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von Tätigkeit und Qualifikation
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: D1
Geltungsdauer: 5 Jahre
Voraussetzung
Biometrisches Passfoto
amtsärztliches Attest
Führungszeugnis
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins
Merkmale
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
mit Anhänger bis 750 kg zG
Führerscheinklasse
Bus
D1
Ausbildung
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: B
Geltungsdauer: 5 Jahre
Voraussetzungen
Biometrisches Passfoto
amtsärztliches Attest
Führungszeugnis
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins
Merkmale
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:
für mehr als 8, aber höchstens 16 Personen außer dem Fahrer
Länge max. 8 m
mit Anhänger bis 750 kg zG
Führerscheinklasse
Bus
DE
Ausbildung
Mindestalter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von Tätigkeit und Qualifiaktion
Prüfung: praktische Prüfung
Vorbesitz: D
eingeschlossene Klassen: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1
Geltungsdauer: 5 Jahre
Voraussetzung
Biometrisches Passfoto
amtsärztliches Attest
Führungszeugnis
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins
Merkmale
Kfz der Klasse D mit Anhänger:
zG des Anhängers über 750 kg
Führerscheinklasse
Bus
D1E
Ausbildung
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: B
Geltungsdauer: 5 Jahre
Voraussetzungen
Biometrisches Passfoto
amtsärztliches Attest
Führungszeugnis
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins
Merkmale
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:
für mehr als 8, aber höchstens 16 Personen außer dem Fahrer
Länge max. 8 m
mit Anhänger bis 750 kg zG