Antworten auf Fragen,
die alle stellen...
FAQ
- Wie lange dauert die praktische Prüfung?
-
In der Regel zwischen 45-60 Minuten, je nach Führerscheinklasse.
- Wann kann ich die praktische Prüfung wiederholen?
-
Beim ersten Nichtbestehen darfst du deine praktische Prüfung nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine zweite Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt. Eine Wartezeit wie bisher von 3 Monaten nach der nichtbestandenen 3. Prüfung gibt es nicht mehr.
- Wie lange dauert die Probezeit?
-
Für die Führerscheinklassen AM, L oder T gibt es keine Probezeit. Ansonsten gilt: Einen Führerschein auf Probe erhältst du, wenn du zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis (der Klassen A, A1, B) erwirbst. Die Probezeit beginnt mit Erteilung des Führerscheins und endet nach zwei Jahren (sofern du während Deiner Probezeit keine Auffälligkeiten zeigst).
- Was passiert mit meiner Probezeit wenn ich im Straßenverkehr auffällig werde?
-
Es kommt darauf an, wie schwer das Verkehrsvergehen war. In der Regel wird ein Aufbauseminar für Probeführerscheinbesitzer (Nachschulung) angeordnet. Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre, auf insgesamt vier Jahre. Solltest du nicht am Aufbauseminar teilnehmen (oder die festgelegte Frist versäumen), wird die Fahrerlaubnis entzogen.
- Wie ist der Ablauf eines Aufbauseminars für Probeführerscheinbesitzer?
-
Das Seminar dauert ca. zwei bis vier Wochen und wird als Gruppen- oder Einzelseminar durchgeführt. Darin enthalten sind vier Sitzungen und eine Fahrprobe. Im Einzelseminar dauert eine Sitzung 60 Minuten, im Gruppenseminar 135 Minuten.
- Wann kann ich mich zum Führerschein anmelden?
-
Fünf bis sechs Monate vor Erreichen des jeweilig vorgeschriebenen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen) kannst du dich in der Fahrschule anmelden. Von uns bekommst du dann den amtlichen Führerscheinantrag ausgedruckt.
- Was brauche ich für die Anmeldung in der Fahrschule?
-
Nichts! Außer ein wenig Zeit für ein persönliches Gespräch, um eventuelle Fragen zu klären.
- Was brauche ich für den Führerscheinantrag?
-
Du brauchst einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, ein aktuelles biometrisches Passfoto, einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre), sowie die Teilnahmebescheinigung an einem „Erste Hilfe Kurs“ oder einer anderen, gleichwertigen Ausbildung. Eine Ausnahme macht die Anmeldung zur Mofa25-Prüfbescheinigung. Hier werden nur zwei biometrische Passfotos benötigt.
- Was benötige ich, wenn ich bereits einen Führerschein habe?
-
Du brauchst bei der Anmeldung für eine andere Führerscheinklasse keinen „Erste Hilfe Kurs“ mehr. Ansonsten brauchst du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, ein aktuelles biometrisches Passfoto und einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre).
- Ist es egal welches Passfoto ich nehme?
-
Nein, das Passfoto sollte folgenden Angaben entsprechen:
Foto neueren Datums, keine Kopfbedeckung, Halbprofil, Maße: 35 x 45 mm. Am einfachsten ist es, wenn du dem Fotograf sagst, dass du ein Foto für den Führerschein benötigst.
- Wo mache ich den Sehtest?
-
Bei jedem amtlich anerkannten Optiker oder Augenarzt. Der Sehtest sollte bei der Anmeldung nicht älter als zwei Jahre sein.
- Wo und wann kann ich den „Erste Hilfe Kurs“ machen?
-
In der Regel werden Kurse jedes Wochenende vom Roten Kreuz oder Malteser Hilfswerk angeboten. Wo und wann die nächsten Kurse stattfinden, erfährst du bei uns.
- Wann kann ich frühestens an der Theorieprüfung teilnehmen?
-
Frühestens drei Monate vor erreichen des erforderlichen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen).
- Wie viele Fehlerpunkte darf ich bei der Theorieprüfung höchstens haben?
-
Du darfst für die Klassen B, A1 und A2 höchstens 10 Fehlerpunkte machen, für die Mofa-Prüfbescheinigung sind höchstens 7 Fehlerpunkte erlaubt.
- Wann kann ich die Theorieprüfung wiederholen?
-
Beim ersten Nichtbestehen darfst du deine Theorieprüfung nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine zweite Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt. Eine Wartezeit wie bisher von 3 Monaten nach der nichtbestandenen 3. Prüfung gibt es nicht mehr.
- Wie lange ist eine bestandene Theorieprüfung gültig?
-
Deine bestandene Theorieprüfung ist 12 Monate gültig. Du solltest daher innerhalb von 12 Monaten nach der Theorieprüfung deine praktische Prüfung ablegen.
- Wann kann ich frühestens an der praktischen Prüfung teilnehmen?
-
Frühestens ein Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen ).
- Wie kann ich „Punkte“ abbauen?
-
Durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe „Verwarnung“ (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.