Führerscheinklasse
Mofa
Mofa
Ausbildung
Mindestalter: 15 (Ausbildung kann etwas früher begonnen werden)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung (keine praktische Prüfung notwendig)
Stundenpensum
Übungsstunden: mindestens 90 Minuten
Theorie/Doppelstunden: 6 oder 7 Stunden à 90 Minuten (je nach Konstellation)
Voraussetzungen
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Merkmale
ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER MIT
- bbH max. 25 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Führerscheinklasse
Mofa
AM
Ausbildung
Mindestalter: 15 bzw. 16 (bundeslandabhängig)
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung
und praktische Prüfung
Stundenpensum
Übungsstunden: nach Bedarf
Theorie / Doppelstunden á 90 Min.
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2
Voraussetzungen
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass
mit Meldebestätigung
Merkmale
Zweirädrige Krafträder mit
- bbH. max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Krafträder mit
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel- / Elektromotor
Vierrädrige Krafträder mit
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor
Führerscheinklasse
Motorrad
A1
Ausbildung
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM
Stundenpensum
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Voraussetzungen
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Merkmale
Krafträder mit:
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
- oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Führerscheinklasse
Motorrad
A2
Ausbildung
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: AM, A1
Stundenpensum
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Voraussetzungen
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Merkmale
Krafträder mit:
Leistung max. 35 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Führerscheinklasse
Motorrad
A
Ausbildung
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A,
21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Merkmale
Krafträder mit
Hubraum über 50 cm³ oder
bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern:
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/H
Leistung über 15 kW