Führerscheinklasse L
Führerscheinklasse
Traktor

L

Ausbildung

Mindestalter: 16 Jahre

Ausbildung: Theorie

Prüfung: Theorieprüfung

Stundenpensum

Übungsstunden: nach Bedarf

Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten

bei Ersterteilung: 12

bei Erweiterung: 6

Zusatzstoff: 2

Voraussetzung

Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Merkmale

Zugmaschinen:

für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h
mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge:
bbH max. 25 km/h
auch mit Anhänger

Führerscheinklasse T
Führerscheinklasse
Traktor

T

Ausbildung

Mindestalter: 16 Jahre

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Stundenpensum

Übungsstunden: nach Bedarf

Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten

bei Ersterteilung: 12

bei Erweiterung: 6

Zusatzstoff: 6

Voraussetzungen

Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Merkmale

Zugmaschinen:

für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 60 km/h
für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
auch mit Anhänger

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen:

für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h
auch mit Anhänger