Frühestens drei Monate vor erreichen des erforderlichen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen).
Archive: Häufige Fragen
Wo und wann kann ich den „Erste Hilfe Kurs“ machen?
In der Regel werden Kurse jedes Wochenende vom Roten Kreuz oder Malteser Hilfswerk angeboten. Wo und wann die nächsten Kurse stattfinden, erfährst du bei uns.
Wo mache ich den Sehtest?
Bei jedem amtlich anerkannten Optiker oder Augenarzt. Der Sehtest sollte bei der Anmeldung nicht älter als zwei Jahre sein.
Ist es egal welches Passfoto ich nehme?
Nein, das Passfoto sollte folgenden Angaben entsprechen:
Foto neueren Datums, keine Kopfbedeckung, Halbprofil, Maße: 35 x 45 mm. Am einfachsten ist es, wenn du dem Fotograf sagst, dass du ein Foto für den Führerschein benötigst.
Was benötige ich, wenn ich bereits einen Führerschein habe?
Du brauchst bei der Anmeldung für eine andere Führerscheinklasse keinen „Erste Hilfe Kurs“ mehr. Ansonsten brauchst du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, ein aktuelles biometrisches Passfoto und einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre).
Was brauche ich für den Führerscheinantrag?
Du brauchst einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, ein aktuelles biometrisches Passfoto, einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre), sowie die Teilnahmebescheinigung an einem „Erste Hilfe Kurs“ oder einer anderen, gleichwertigen Ausbildung. Eine Ausnahme macht die Anmeldung zur Mofa25-Prüfbescheinigung. Hier werden nur zwei biometrische Passfotos benötigt.
Was brauche ich für die Anmeldung in der Fahrschule?
Nichts! Außer ein wenig Zeit für ein persönliches Gespräch, um eventuelle Fragen zu klären.
Wann kann ich mich zum Führerschein anmelden?
Fünf bis sechs Monate vor Erreichen des jeweilig vorgeschriebenen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen) kannst du dich in der Fahrschule anmelden. Von uns bekommst du dann den amtlichen Führerscheinantrag ausgedruckt.