Führerscheinklasse B
Führerscheinklasse
PKW

B

Ausbildung

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Stundenpensum

Übungsstunden: nach Bedarf

Überlandfahrt: 5

Autobahnfahrt: 4

Dunkelfahrt: 3

Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten

bei Ersterteilung: 12

bei Erweiterung: 6

Zusatzstoff: 2

Voraussetzungen

Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Merkmale

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:

zG max. 3.500 kg

max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung:

Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt

Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Führerscheinklasse B197
Führerscheinklasse
PKW

B197

Ausbildung

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

Ausbildung: Theorie und Praxis. Die Praxisausbildung findet zum großen Teil auf einem Automatikfahrzeug statt. Lediglich mindestens 10 Fahrstunden werden während der Ausbildung auf einem Schaltwagen absolviert.

Prüfung: 1.) Theorieprüfung 2.) Praktische Prüfung (findet auf einem Automatikfahrzeug statt) 3.) Fahrschulinterner Test (findet auf einem Schaltfahrzeug statt; dies ist keine externe Prüfung; der Test wird direkt von deinem Fahrlehrer / deiner Fahrlehrerin durchgeführt; Dauer: mind. 15 Minuten)

Bei Bestehen der Prüfungen darfst du weltweit Schaltwagen fahren (keine Beschränkung auf Automatikfahrzeuge vorhanden!).

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Stundenpensum

Übungsstunden: nach Bedarf

Überlandfahrt: 5

Autobahnfahrt: 4

Dunkelfahrt: 3

Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten

bei Ersterteilung: 12

bei Erweiterung: 6

Zusatzstoff: 2

Voraussetzungen

Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Merkmale

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:

zG max. 3.500 kg

max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung:

Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt

Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Führerscheinklasse BE
Führerscheinklasse
PKW

BE

Ausbildung

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)

Ausbildung: Praxis

Prüfung: praktische Prüfung

Vorbesitz: Klasse B

Stundenpensum

Übungsstunden: nach Bedarf

Überlandfahrt: 3

Autobahnfahrt: 1

Dunkelfahrt: 1

Voraussetzung

Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Merkmale

Kfz der Klasse B mit Anhängern oder Sattelanhänger:

zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg

Führerscheinklasse B96
Führerscheinklasse
PKW

B96

Ausbildung

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)

Ausbildung: besondere Schulung

Stundenzahl: mindestens 7 (davon 2,5 Theorie und 4,5 praktische Einheiten)

Prüfung: keine

Vorbesitz: Klasse B

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.

Voraussetzungen

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Merkmale

Kfz der Klasse B mit Anhänger:

zG des Anhängers über 750 kg

zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4250 kg

Führerscheinklasse B196
Führerscheinklasse

B196

Ausbildung

Mindestens 4 Theoriestunden
und mindestens 5 praktische Fahrstunden
(jeweils
à 90 Minuten)

Prüfung: keine

Vorbesitz: Klasse B

Erweiterung des Führerscheins der Klasse B um die Schlüsselzahl 196

Voraussetzungen

Mindestalter: 25 Jahre

Besitz des Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren

Welche konkreten Dokumente hierzu vorgelegt werden müssen, unterscheidet sich von Behörde zu Behörde. Mehr Informationen dazu erhältst du in deiner ACADEMY Fahrschule.

Merkmale

Berechtigt zum Fahren von Leichtkrafträdern der Motorradklasse A1
(z. B. 125er-Maschine mit bis zu 15 PS)

Berechtigung gilt nur innerhalb Deutschlands

Es handelt sich nicht um einen Führerschein der Klasse A1 und somit ist auch keine Aufstiegsregelung (wie z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2) möglich. Für größere Maschinen muss ein entsprechender Führerscheinerwerb erfolgen.