Führerscheinklasse Mofa
Führerscheinklasse
Mofa

Mofa

Ausbildung

Mindestalter: 15 (Ausbildung kann etwas früher begonnen werden)

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung (keine praktische Prüfung notwendig)

Stundenpensum

Übungsstunden: mindestens 90 Minuten

Theorie/Doppel­stunden: 6 oder 7 Stunden à 90 Minuten (je nach Konstellation)

Voraussetzungen

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Merkmale

ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER MIT
  • bbH max. 25 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Führerscheinklasse AM
Führerscheinklasse
Mofa

AM

Ausbildung

Mindestalter: 15 bzw. 16 (bundeslandabhängig)

Ausbildung:

Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung

und praktische Prüfung

Stundenpensum

Übungsstunden: nach Bedarf

Theorie / Doppelstunden á 90 Min.

bei Ersterteilung: 12

bei Erweiterung: 6

Zusatzstoff: 2

Voraussetzungen

Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis oder Reisepass

mit Meldebestätigung

 

Merkmale

Zweirädrige Krafträder mit
  • bbH. max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

 

Dreirädrige Krafträder mit
  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel- / Elektromotor

 

Vierrädrige Krafträder mit
  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor

Führerscheinklasse A1
Führerscheinklasse
Motorrad

A1

Ausbildung

Mindestalter: 16 Jahre

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Eingeschlossene Klassen: AM

Stundenpensum

Übungsstunden: nach Bedarf

Überlandfahrt: 5

Autobahnfahrt: 4

Dunkelfahrt: 3

Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten

bei Ersterteilung: 12

bei Erweiterung: 6

Zusatzstoff: 4

Voraussetzungen

Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Merkmale

Krafträder mit:
  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

 

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
  • oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW
Führerscheinklasse A2
Führerscheinklasse
Motorrad

A2

Ausbildung

Mindestalter: 18 Jahre

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Eingeschlossene Klassen: AM, A1

Stundenpensum

Übungsstunden: nach Bedarf

Überlandfahrt: 5

Autobahnfahrt: 4

Dunkelfahrt: 3

Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten

bei Ersterteilung: 12

bei Erweiterung: 6

Zusatzstoff: 4

Voraussetzungen

Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Merkmale

Krafträder mit:

Leistung max. 35 kW

Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Führerscheinklasse A
Führerscheinklasse
Motorrad

A

Ausbildung

Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A,

21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

Merkmale

Krafträder mit

Hubraum über 50 cm³ oder

bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

Leistung über 15 kW

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern:

Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/H

Leistung über 15 kW