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FAQ
  1. Wie kann ich "Punkte" abbauen?
  2. Wie ist der Ablauf eines Aufbauseminars für Probeführerscheinbesitzer?
  3. Was passiert mit meiner Probezeit wenn ich im Straßenverkehr auffällig werde?
  4. Wie lange dauert die Probezeit?
  5. Wann kann ich die praktische Prüfung wiederholen?
  6. Wie lange dauert die praktische Prüfung?
  7. Wann kann ich frühestens an der praktischen Prüfung teilnehmen?
  8. Wie lange ist eine bestandene Theorieprüfung gültig?
  9. Wann kann ich die Theorieprüfung wiederholen?
  10. Wie viele Fehlerpunkte darf ich bei der Theorieprüfung höchstens haben?
  11. Wann kann ich frühestens an der Theorieprüfung teilnehmen?
  12. Wo / wann kann ich den "Erste Hilfe Kurs" machen?
  13. Wo mache ich den Sehtest?
  14. Ist es egal welches Passfoto ich nehme?
  15. Was benötige ich, wenn ich bereits einen Führerschein habe (außer Mofa25)?
  16. Was brauche ich für den Führerscheinantrag?
  17. Was brauche ich für die Anmeldung in der Fahrschule?
  18. Wann kann ich mich zum Führerschein anmelden?
Wie kann ich "Punkte" abbauen?

Seit dem 01.01.1999 kannst du Punkte in der Verkehrssünderkartei abbauen. Bei nicht mehr als 8 Punkten können innerhalb von fünf Jahren 4 Punkte abgebaut werden, wenn freiwillig ein Aufbauseminar für Punkteauffällige (ASP) besucht wird. Bei 9 bis 13 Punkten, erfolgt eine schriftliche Verwarnung der Behörde mit dem Hinweis der Möglichkeit, ein ASP-Seminar zu besuchen. Führst du dieses durch, werden 2 Punkte abgebaut. Sofern 14 bis 17 Punkte vorhanden sind, erfolgt eine schriftliche Verwarnung der Behörde zum zwingenden Besuch eines ASP-Seminars, bei dem keine Punkte abgebaut werden. In solchen Fällen kannst du jedoch 2 Punkte abbauen, indem du freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnimmst. Bei Erreichen von 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Wie ist der Ablauf eines Aufbauseminars für Probeführerscheinbesitzer?

Das Seminar dauert ca. zwei bis vier Wochen und wird als Gruppen- oder Einzelseminar durchgeführt. Darin enthalten sind vier Sitzungen und eine Fahrprobe. Im Einzelseminar dauert eine Sitzung 60 Minuten, im Gruppenseminar 135 Minuten.
Was passiert mit meiner Probezeit wenn ich im Straßenverkehr auffällig werde?

Es kommt darauf an, wie schwer das Verkehrsvergehen war. In der Regel wird ein Aufbauseminar für Probeführerscheinbesitzer (Nachschulung) angeordnet. Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre, auf insgesamt vier Jahre. Solltest du nicht am Aufbauseminar teilnehmen (oder die festgelegte Frist versäumen), wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Wie lange dauert die Probezeit?

Für die Führerscheinklassen M, L oder T gibt es keine Probezeit. Ansonsten gilt: Einen Führerschein auf Probe erhälst du, wenn du zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis (der Klassen A, A1, B) erwirbst. Die Probezeit beginnt mit Erteilung des Führerscheins und endet nach zwei Jahren (sofern du während deiner Probezeit keine Auffälligkeiten zeigst).
Wann kann ich die praktische Prüfung wiederholen?

Beim ersten Nichtbestehen, darfst du deine Prüfung nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine zweite Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt. Solltest du auch ein drittes Mal nicht bestehen, ist eine Wiederholung erst nach drei Monaten möglich.
Wie lange dauert die praktische Prüfung?

In der Regel zwischen 45-60 Minuten, je nach Führerscheinklasse.
Wann kann ich frühestens an der praktischen Prüfung teilnehmen?

Frühestens ein Monat vor erreichen des erforderlichen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen ).
Wie lange ist eine bestandene Theorieprüfung gültig?

Deine bestandene Theorieprüfung ist 12 Monate gültig. Du solltest daher innerhalb von 12 Monaten nach der Theorieprüfung, deine praktische Prüfung ablegen.
Wann kann ich die Theorieprüfung wiederholen?


Beim ersten Nichtbestehen, darfst du deine Theorieprüfung nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine zweite Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt. Solltest du auch ein drittes Mal durchfallen, ist eine Wiederholung erst nach drei Monaten möglich.
Wie viele Fehlerpunkte darf ich bei der Theorieprüfung höchstens haben?

Du darfst für die Klassen B, A(-) und A1 höchstens 10 Fehlerpunkte machen, für die Mofa-Prüfbescheinigung sind höchstens 7 Fehlerpunkte erlaubt.
Wann kann ich frühestens an der Theorieprüfung teilnehmen?

Frühestens drei Monate vor erreichen des erforderlichen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen).
Wo / wann kann ich den "Erste Hilfe Kurs" machen?

In der Regel werden Kurse jedes Wochenende vom Roten Kreuz oder Malteser Hilfswerk angeboten. Wo und wann die nächsten Kurse stattfinden, erfährst du bei uns.
Wo mache ich den Sehtest?

Bei jedem amtlich anerkannten Optiker oder Augenarzt. Der Sehtest sollte bei der Anmeldung nicht älter als zwei Jahre sein.
Ist es egal welches Passfoto ich nehme?

Nein, das Passfoto sollte folgenden Angaben entsprechen:
Foto neueren Datums, keine Kopfbedeckung, Halbprofil, Maße: 35 x 45 mm.
Am einfachsten ist es, wenn du dem Fotographen sagst, dass du ein Foto für den Führerschein benötigst.
Was benötige ich, wenn ich bereits einen Führerschein habe (außer Mofa25)?

Du brauchst bei der Anmeldung für eine andere Führerscheinklasse keinen "Erste Hilfe Kurs" mehr.
Ansonsten brauchst du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, 1 aktuelles Passfoto und einen Sehtest (nicht älter als 6 Monate).
Was brauche ich für den Führerscheinantrag?

Du brauchst einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, 1 aktuelles Passfoto, einen Sehtest (nicht älter als 6 Monate), sowie die Teilnahmebescheinigung an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, auch "kleiner Erste Hilfe Kurs" genannt, oder eine andere, gleichwertige Ausbildung. Eine Ausnahme macht die Anmeldung zur Mofa25-Prüfbescheinigung. Hier werden nur zwei Passfotos benötigt.
Was brauche ich für die Anmeldung in der Fahrschule?

Nichts, außer ein wenig Zeit für ein persönliches Gespräch, um eventuelle Fragen zu klären.
Wann kann ich mich zum Führerschein anmelden?

Fünf bis sechs Monate vor erreichen des jeweilig vorgeschriebenen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen) kannst du dich in der Fahrschule anmelden. Von uns bekommen du dann den amtlichen Führerscheinantrag ausgedruckt.
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