Die Unterscheidung der Führerscheinklassen ist nicht ganz einfach.
Wir haben die wichtigsten Fakten kurz zusammengefasst.
Die Gültigkeit des Führerscheins ist auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine
Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig – es ist keine neue
Prüfung erforderlich. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine
müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

| Merkmale: | Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:
Anhängerregelung
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| Ausbildung: | Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17) Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung eingeschlossene Klassen: AM, L |
| Fahrstunden und Theoriestunden: | Übungsstunden: nach Bedarf Überlandfahrt: 5 Autobahnfahrt: 4 Dunkelfahrt: 3 Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten bei Ersterteilung: 12 bei Erweiterung: 6 Zusatzstoff: 2 |
| Voraussetzungen: | Lichtbild Sehtest Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen Nachweis über Tag und Ort der Geburt |