
Früh übt sich...
Für alle, die nicht länger warten wollen, gibt es das "Begleitete Fahren mit 17 Jahren".
Du bist Sechzehn-einhalb? Klasse! Dann melde Dich gleich zur Führerscheinausbildung an!
- Nach erfolgreicher Prüfung erhältst Du mit 17 Jahren Deine
Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17 Jahren".
- Dann darfst Du mit einer Begleitperson fahren.
- Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebens-
jahres. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen
namentlich aufgeführt.
- Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag.
Du erhältst dann den EU-Kartenführerschein bei deiner Führerscheinstelle.
Die Begleitpersonen...
... müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben.
... müssen mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer
gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein.
... dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung
nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben.