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Ein kleiner Führer durch die Führerschein-Geschichte

100 Jahre Führerschein

Von Papier zu Plastik

Pünktlich zum 100sten Geburtstag des Führerscheins geht ACADEMY mit einer
neuen Internetseite an den Start. Und da darf eine Hommage an die Fahrerlaubnis
natürlich nicht fehlen. Wir zeigen euch, wie der einst graue Lappen sich im Laufe
der Jahre immer mehr herausgeputzt hat und zur handlichen Plastik-Karte avancierte.
Doch nicht nur äußerlich gibt es Fortschritte zu verzeichnen. Auch die Gesetzgebung
änderte sich immer wieder. So dürfen Frauen beispielsweise erst seit 1958 den
Führerschein ohne die Erlaubnis des Gatten machen. Weitere Kuriositäten und viel
Wissenswertes verrät folgende Zeitleiste:

 

1909      
Am 3. Mai führt der letzte deutsche Kaiser, Wilhelm II, die landesweit
gültige Fahrerlaubnis ein. Er nennt sie Führerschein.
1956 Bis zu diesem Jahr wurde die Theorie-Prüfungen mündlich durchgeführt.
Ab nun kommt es zum Einsatz schriftlicher Fragebögen.
1957 Seit dem Jahr 1957 gilt die so genannte Fahrlehrer-Verordnung, welche
die Zulassung zum Beruf des Fahrlehrers regelt.
1958 Verkehrsvertöße werden nun beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg festgehalten.
Frauen dürfen den Führerschein auch ohne die Erlaubnis ihres Ehemannes machen.
1963 Nachdem sieben Jahre zuvor die schriftlichen Fragebögen eingeführt wurden,
gibt es diese für Gastarbeiter nun in verschiedenen Sprachen.
1974 Die theoretische und die praktische werden getrennt behandelt. Das heißt,
fällt man durch die Theorie, verfällt die Gebühr für die praktische Prüfung nicht.
1980 Der Führerschein soll sich optisch verändern. Er wird rosa und etwas handlicher. Das
beschließt die EU. Auf die Einführung müssen die Bürger aber noch sechs Jahre warten.
1986 Ab muss jeder Führerschein-Neuling zwei Jahre Probezeit überstehen. Ab 1999
kann sich die Probezeit bei schwerwiegenden Vergehen auf vier Jahre verlängern.
1999 Nach der 13-jährigen rosa Phase wird aus dem Papierschein der EU-Führerschein
in Scheckkartenformat. 
2001 Ab diesem Jahr reichen 0,5 Promille zum Führerscheinentzug. Davor kam
man noch 0,8 Promille davon.
2008 Das Fahren ab 17 ist nun in allen Bundesländern möglich. Baden-Württemberg
hat diese Regelung als letztes Bundesland eingeführt.
2013 Geplant ist die Einführung des einheitlichen EU-Führerscheins. Alle,
die eine gültige Fahrerlaubnis haben, müssen diese erst bis 2033 eintauschen.

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